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Sie werden als Mieter/in des Kraftfahrzeuges mit dem kennzeichen DN-AG7599(D) aufgefordert,uns binnen zwei Wochen ab Zustellung dieses Schreibens mitzuteilen,wer am 17.08.2015, 14:47 Uhr in Grodig,A 10, Str.-KM004,925 Mautabschnitt, Richtung Villach dieses Kraftfahrzeug gelenkt hat.
Wenn Sie diese Auskunft nicht selbst erteilen Konnen,sind Sie verpflichtet,uns den Namen und die vollstandige Adresse der Person bekannt zu geben,die die Auskunft erteilen kann.Diese trifft dann die Auskunftspflicht.
Wenn Sie diese Auskunft nicht fristgerecht erteilen,mussen wir gegen Sie ein Verwaltungs-strafverfahren wegen Verletzung der Auskunftspflicht einleiten.Das gilt auch,wenn Sie eine ungenaue oder unichtige Auskunft erteilen.
Rechtsgrundlage: $$103a(2)iVm 103(2)Kraftfahrgesetzes
Fur lhre Mitteilung verwenden Sie bitte das umseitige Formular.Es besteht aber auch die Moglichkeit einer elektronischen Beanwortung im internet