求翻译。。。德文俺不懂啊
不知道刚才帖子发成功没,求会德语的童鞋们帮助看看:
Due to the order of our superior office and to avoid misinterpretations, all complains and feedbacks have to be answered in the German language.
I'm sorry that I can't give you another answer and kindly ask you for understanding.
Sehr geehrte Frau,
Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 26.Januar 2011 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Die Luftsicherheitskontrolle am Frankfurter Flughafen wird von Mitarbeitern eines privaten Unternehmens im Auftrag der Bundespolizei wahrgenommen und untersteht dabei der Fachaufsicht der Bundespolizei.
Diese Mitarbeiter sind für Ihre Aufgaben auf der Grundlage des § 5 Abs. 5 Luftsicherheitsgesetz beliehen und werden somit im Rahmen Ihrer Kontrollmaßnahmen hoheitlich tätig.
Bei der Ausübung der Kontrolltätigkeit halten sich die Luftsicherheitsassistenten an Verfahren, die in der Bundesrepublik Deutschland einheitlich für alle Luftsicherheitskontrollstellen an Flughäfen seitens des Bundesministeriums des Innern festgelegt sind.
Die Personenkontrolle beginnt in der Regel mit dem Durchschreiten einer Torsonde. Sollte dabei eine Alarmierung aufgrund festgestellter metallischer Gegenstände erfolgen, führt der Luftsicherheitsassistent eine manuelle Personenkontrolle durch. Die manuelle Durchsuchung einer Person erfolgt unter Zuhilfenahme einer Handsonde nach dem Prinzip „Hand folgt Sonde“.
Es sind alle Körperpartien zu durchsuchen, beginnend vom Kopfbereich bis zu den Fußsohlen. Die freie Hand folgt der Handsonde, um bei Sondenalarm Aufschluss über den Grund der Alarmierung zu erlangen und am ganzen Körper metallische und nichtmetallische Tatmittel zu erkennen. Ertastete Gegenstände müssen dabei eindeutig als harmlos identifiziert werden.
Bei der Durchführung der Kontrolle ist stets zu beachten, dass Waffen, Waffenattrappen, sonstige gefährliche Gegenstände oder Sprengstoffe insbesondere an folgenden Stellen verborgen sein können:
- im Brustbereich
- im Genitalbereich
- hinter Gürteln (insbesondere Gürtelschnallen)
- unter den Achselhöhlen
- im Schuhwerk (insbes. Stiefel, hohe Schuhe)
Sofern der Luftsicherheitsassistent einen Gegenstand im Brustbereich des Fluggastes ertastet oder die Handsonde in diesem Bereich alarmiert, hat der Luftsicherheitsassistent sich von der Ungefährlichkeit eines dort möglicherweise verborgenen Gegenstandes zu überzeugen.
Sofern der Fluggast es wünscht oder die Aufklärung verborgener Gegenstände es erfordert, wird die Durchsuchung in einer geschlossenen Kabine im Beisein eines weiteren Luftsicherheitsassistenten durchgeführt.
Bedauerlicherweise lässt es sich nicht vermeiden, dass es dabei zu Berührungen kommen kann, die von Fluggästen als Belästigung empfunden werden. Hierbei bitte ich jedoch zu beachten, dass die Kontrolle ausschließlich der Sicherheit des Luftverkehrs und den Fluggästen dient.
Die Überprüfung Ihres Laptops ist ebenfalls nicht zu beanstanden. Diese Kontrolle dient dem Auffinden von möglicherweise versteckten Sprengmitteln und ist wie die Personenkontrolle von Seiten des Bundesinnenministeriums einheitlich an allen Flughäfen vorgeschrieben.
Frau , der von Ihnen geschilderte Sachverhalt, insbesondere in Bezug auf das während der Kontrolle gezeigte Verhalten der eingesetzten Mitarbeiter, konnte leider nicht mehr zweifelsfrei zugeordnet werden. Somit bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich den Vorfall nicht objektiv zu bewerten vermag. Auf der anderen Seite habe ich keinen Grund, an Ihren Ausführungen zu zweifeln.
Bei allen Kontrollen hat der Fluggast selbstverständlich ein Recht darauf, höflich, korrekt und kompetent behandelt zu werden. Dieses muss auch bei einem hohen Kontrollstandard gewährleistet sein.
Das Ihnen gegenüber gezeigte Verhalten der Luftsicherheitsassistenten entspricht nicht den Vorstellungen der Bundespolizei, sowie des durch uns beauftragten Sicherheitsunternehmens.
Sollten Sie also wiederholt Zeuge eines solchen Verhaltens werden, darf ich Sie bitten, den zuständigen Einsatzleiter des betroffenen Luftsicherheitsassistenten hinzu zu bitten, sowie den vor Ort befindlichen Beamten der Bundespolizei in die Klärung des Sachverhaltes einzubeziehen.
Es ist uns ein wichtiges Anliegen, den entsprechenden Mitarbeiter namhaft zu machen, um den Vorfall zuordnen und ggf. belehrend eingreifen zu können.
Ich bitte Sie, das Ihnen widerfahrene Verhalten seitens des eingesetzten Luftsicherheitsassistenten zu entschuldigen.
Ich gehe davon aus, dass Sie die Durchführung der Luftsicherheitskontrollen am Flughafen Frankfurt am Main künftig als professionelle Dienstleistung wahrnehmen werden.
Für Ihre zukünftigen Reisen über den Flughafen Frankfurt/Main wünsche ich Ihnen, dass Sie die Bundespolizei als kompetente und serviceorientierte Behörde erleben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Melanie Kostka
(Mit elektronischer Post versandt, ohne Unterschrift gültig.)